Beschluss in der
Fassung des Gesundheitsausschusses vom 19.03.2019 mit getrennter Abstimmung zu
Ziffer 1 und 2 (s. Anlage 4):
- Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH,
als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Christoph
Rheinland“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019
bis 29.02.2020 zu schließen.
- Der Rat erkennt den Bedarf
für die Sicherstellung der luftrettungsdienstlichen Leistungen mit dem
Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ an und beauftragt die
Verwaltung die Leistungen mittels einer europaweiten Ausschreibung für die
Dauer von 10 Jahren auf der Basis des § 10 Abs. 2 RettG NRW in Verbindung
mit § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW ab dem 01.03.2020 zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2.
Punkt 1: Einstimmig zugestimmt.
Punkt 2: Vertagung in die nächste Sitzung