Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Die
Stadt Köln vergibt an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum
01.01.2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag („ÖDLA“) über die
Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und
flexiblen Bedienformen in Köln und auf den abgehenden Linien der KVB in die
benachbarten Gebietskörperschaften über eine Laufzeit von 22,5 Jahren. Der ÖDLA
wird im Wege der Direktvergabe auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370/2007“) vergeben.
2.
Die
Stadt Köln betraut die KVB ferner mit der weiteren Sicherstellung des Systems
„KVB Rad“ als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)
mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für eine Laufzeit von 10 Jahren. Die DAWI-Betrauung
erfolgt auf Grundlage des Beschlusses 2012/21/EU der Kommission vom 20.12.2011.
3.
Der
Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln
GmbH (SWK) wird beauftragt, die Geschäftsführung der SWK anzuweisen,
a.
den
Beschluss des Rates, den ÖDLA und die DAWI-Betrauung dem Vorstand und dem
Aufsichtsrat der KVB zu übermitteln;
b.
auf
Grundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen SWK und KVB
den Vorstand der KVB anzuweisen, den ÖDLA und die DAWI-Betrauung einzuhalten,
und während der Laufzeit des ÖDLA und der DAWI-Betrauung für deren Umsetzung
Sorge zu tragen;
c.
die
Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber der KVB auf
Grundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt