Beschluss:
1. Die Stadt Köln vergibt an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag
(„ÖDLA“) über die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit
Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und auf den abgehenden Linien
der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine Laufzeit von 22,5
Jahren. Der ÖDLA wird im Wege der Direktvergabe auf der Grundlage von
Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO
1370/2007“) vergeben.
2. Die Stadt Köln betraut die KVB ferner mit der weiteren
Sicherstellung des Systems „KVB Rad“ als Dienstleistung von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (DAWI) mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für eine
Laufzeit von 10 Jahren. Die DAWI-Betrauung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses
2012/21/EU der Kommission vom 20.12.2011.
3. Der Vertreter der Stadt Köln in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) wird beauftragt, die
Geschäftsführung der SWK anzuweisen,
a. den Beschluss des Rates, den ÖDLA und die DAWI-Betrauung
dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der KVB zu übermitteln;
b. auf Grundlage des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen SWK und KVB den Vorstand der KVB anzuweisen,
den ÖDLA und die DAWI-Betrauung einzuhalten, und während der Laufzeit des ÖDLA
und der DAWI-Betrauung für deren Umsetzung Sorge zu tragen;
c. die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen gegenüber der KVB auf Grundlage des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.