Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat eine
Rechtsgrundlage zur Zahlung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an der
Koordinierungsrunde sowie den Arbeitskreisen zu schaffen und hierfür die
Hauptsatzung § 25 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu ergänzen:
(4)
Mitglieder des Integrationsrates erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles
ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an dessen Sitzungen, sowie für die Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den vom
Integrationsrat eingerichteten Facharbeitskreisen. Die/der Vorsitzende des
Integrationsrates oder ein anderes von dort benanntes Mitglied erhalten
außerdem für die Teilnahme an Sitzungen gem. § 27 Abs. 8 Satz 3 GO ein Sitzungsgeld.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei 8 Enthaltungen