Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Integrationsrat bittet den Rat eine Rechtsgrundlage zur Zahlung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an der Koordinierungsrunde sowie den Arbeitskreisen zu schaffen und hierfür die Hauptsatzung § 25 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu ergänzen:

(4) Mitglieder des Integrationsrates erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an dessen Sitzungen, sowie für die Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den vom Integrationsrat eingerichteten Facharbeitskreisen. Die/der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes von dort benanntes Mitglied erhalten außerdem für die Teilnahme an Sitzungen gem. § 27 Abs. 8 Satz 3 GO ein Sitzungsgeld.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei 8 Enthaltungen