Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin
Topp-Burghardt lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 02.05.2019 abstimmen:
Beschluss:
Der Beschlusstext aus dem gemeinsamen Antrag wird
dahingehend geändert, dass sämtliche Frei-, Acker-, und Waldflächen zwischen
Brück, Neubrück und Rath/Heumar in ihrem Bestand als grundbuchgesicherter
Biotopverbund (oder anderweitig geeigneter Festschreibung) gesichert werden. An
keiner Stelle im genannten Gebiet soll eine weitere Arrondierung des
Siedlungskörpers mehr ermöglicht werden. Eine weitere Bebauung ist hierdurch in
Gänze und auf unbestimmte Zeit zu unterbinden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. abgelehnt.
Anschließend stellt sie den gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion in der in Ziffer 2, 2. Spiegelstrich,
geänderten Fassung zur Abstimmung:
Beschluss:
1.
Die
Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, für den Stadtteil
Rath/Heumar kurzfristig eine Rahmenplanung für die zukünftige Entwicklung des
Veedels einzuleiten. Grundlage hierfür soll die „Integrierte Raumanalyse
Köln-Ost“ aus dem Jahre 2012 sein.
2.
Weitere
zu berücksichtigende Aspekte der Planung sind:
§ Erweiterung der
vorhandenen Naturschutzflächen vom Brücker Mauspfad bis zum Rather See zur
Schaffung eines Biotopverbunds (Naturräume für die Entwicklung von Fauna und
Flora mit wenigen Störungen durch den Menschen). Durch eine grundbuchliche
Sicherung ist eine künftige Nicht-Bebauung festzuschreiben;
§ Zeitnahe Schaffung
des Planrechts zur kurzfristigen Verlagerung der Rath/Heumarer Sportanlagen von
der Rather Burg möglichst an die
östliche Grenze des Rather Sees an der Rösrather Straße
oder im Nahbereich;
§ Entwicklung des
Öffentlichen Personennahverkehrs zur Minimierung des motorisierten
Individualverkehrs, wie z.B. die Einführung einer Buslinie zur Erschließung der
neuen Sportanlagen und der Wohngebiete im Stadtteil;
§ Ergänzung der
Nahversorgung im Veedelszentrum;
§ Ausbau der
Betreuungsangebote, z.B. beim seniorengerechten Wohnen. In diesem Zusammenhang
ist auch der künftige Bedarf an Kita- und Bildungsplätzen zu prüfen.
§ Schaffung von neuem
Wohnraum im Bereich der bisherigen Sportanlagen sowie an weiteren geeigneten
Flächen;
§ Insgesamt ist zu
berücksichtigen, dass bei allen möglichen Entwicklungsmöglichkeiten die
Frischluftschneise im Bereich der Freiflächen zwischen Rath/Heumar, Brück und
Neubrück auf in Zukunft weiter funktioniert.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bereits im Zuge der Rahmenplanung mit potenziellen
Grundstückseigentümern in Rath/Heumar Gespräche über die zukünftige Entwicklung
zu führen.
4.
Die
Verwaltung, hier speziell das Sportamt, wird darüber hinaus gebeten, die für
den RSV Rath-Heumar 1920 e.V. bereitgestellten Haushaltmittel in 2019 zur
Modernisierung und Ausbau der Sportplätze (Kunstrasenplatz) weiterhin
vorzumerken, aber andere Vereine auf der Prioritätenliste zunächst vorzuziehen,
bis der RSV Rath-Heumar Baurecht hat. Sobald Baurecht vorliegt, so soll der RSV
an vorderer Stelle berücksichtigt werden, so dass diese Mittel für eine
Verlagerung genutzt werden können.
5.
Zudem
wird die Verwaltung bzw. das Sportamt gebeten, die dem RSV Rath-Heumar
zugesagten unterstützenden Mittel für den Bau einer Handballhalle zeitlich
ebenfalls so lange vorzusehen, bis der RSV Rath-Heumar auch für diese
Baumaßnahmen Baurecht geschaffen hat.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zugestimmt.