Beschluss: geändert beschlossen

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2019 abstimmen:

Beschluss:

Der Beschlusstext aus dem gemeinsamen Antrag wird dahingehend geändert, dass sämtliche Frei-, Acker-, und Waldflächen zwischen Brück, Neubrück und Rath/Heumar in ihrem Bestand als grundbuchgesicherter Biotopverbund (oder anderweitig geeigneter Festschreibung) gesichert werden. An keiner Stelle im genannten Gebiet soll eine weitere Arrondierung des Siedlungskörpers mehr ermöglicht werden. Eine weitere Bebauung ist hierdurch in Gänze und auf unbestimmte Zeit zu unterbinden.

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. abgelehnt.

 

Anschließend stellt sie den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion in der in Ziffer 2, 2. Spiegelstrich, geänderten Fassung zur Abstimmung:

Beschluss:

1.    Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, für den Stadtteil Rath/Heumar kurzfristig eine Rahmenplanung für die zukünftige Entwicklung des Veedels einzuleiten. Grundlage hierfür soll die „Integrierte Raumanalyse Köln-Ost“ aus dem Jahre 2012 sein.

2.    Weitere zu berücksichtigende Aspekte der Planung sind:

§  Erweiterung der vorhandenen Naturschutzflächen vom Brücker Mauspfad bis zum Rather See zur Schaffung eines Biotopverbunds (Naturräume für die Entwicklung von Fauna und Flora mit wenigen Störungen durch den Menschen). Durch eine grundbuchliche Sicherung ist eine künftige Nicht-Bebauung festzuschreiben;

§  Zeitnahe Schaffung des Planrechts zur kurzfristigen Verlagerung der Rath/Heumarer Sportanlagen von der Rather Burg möglichst an die östliche Grenze des Rather Sees an der Rösrather Straße oder im Nahbereich;

§  Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs zur Minimierung des motorisierten Individualverkehrs, wie z.B. die Einführung einer Buslinie zur Erschließung der neuen Sportanlagen und der Wohngebiete im Stadtteil;

§  Ergänzung der Nahversorgung im Veedelszentrum;

§  Ausbau der Betreuungsangebote, z.B. beim seniorengerechten Wohnen. In diesem Zusammenhang ist auch der künftige Bedarf an Kita- und Bildungsplätzen zu prüfen.

§  Schaffung von neuem Wohnraum im Bereich der bisherigen Sportanlagen sowie an weiteren geeigneten Flächen;

§  Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass bei allen möglichen Entwicklungsmöglichkeiten die Frischluftschneise im Bereich der Freiflächen zwischen Rath/Heumar, Brück und Neubrück auf in Zukunft weiter funktioniert.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, bereits im Zuge der Rahmenplanung mit potenziellen Grundstückseigentümern in Rath/Heumar Gespräche über die zukünftige Entwicklung zu führen.

4.    Die Verwaltung, hier speziell das Sportamt, wird darüber hinaus gebeten, die für den RSV Rath-Heumar 1920 e.V. bereitgestellten Haushaltmittel in 2019 zur Modernisierung und Ausbau der Sportplätze (Kunstrasenplatz) weiterhin vorzumerken, aber andere Vereine auf der Prioritätenliste zunächst vorzuziehen, bis der RSV Rath-Heumar Baurecht hat. Sobald Baurecht vorliegt, so soll der RSV an vorderer Stelle berücksichtigt werden, so dass diese Mittel für eine Verlagerung genutzt werden können.

5.    Zudem wird die Verwaltung bzw. das Sportamt gebeten, die dem RSV Rath-Heumar zugesagten unterstützenden Mittel für den Bau einer Handballhalle zeitlich ebenfalls so lange vorzusehen, bis der RSV Rath-Heumar auch für diese Baumaßnahmen Baurecht geschaffen hat.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zugestimmt.