Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt unter Aufhebung des Beschlusses 0718/2018 vom 08.05.2018 die Ausschreibung der in Anlage 1 ausgewiesenen Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Bauträger im Bieterverfahren mit Gestaltungsvorgaben:

 

 

a) Baufeld 8 „Sonnentauweg“ (Flurstücke 1877, 1878, 1880)

 

geplante Nutzung:       16 freistehende Einfamilienhäuser

 

Größe:                         insgesamt 9.304 m²

 

Kaufpreis:                    Mindestkaufpreis 9.955.280 Euro

 

 

b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881, 1882, 1883, 1884, 1885, 1886)

 

geplante Nutzung:       64 Doppelhaushälften

 

Größe:                         insgesamt 18.525 m²

 

Kaufpreis:                    Mindestkaufpreis 19.737.500 Euro

 

 

c) Baufeld 2/4 „Pfauenaugenweg“ (Flurstücke 1863, 2061, 2062)

 

geplante Nutzung:       24 Doppelhaushälften und 9 freistehende Einfamilienhäuser

 

Größe:                         insgesamt 9.925 m²

 

Kaufpreis:                    Mindestkaufpreis 9.029.920 Euro (Stand 2017)

Eine Aktualisierung ist beauftragt

 

 

 

Änderung gemäß Änderungsantrag AN/0680/2019:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baufelder 2/4, 8 und 9 des 3. Bauabschnittes des Sürther Feldes ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Sürther Feld“ einzuleiten. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, eine höhere bauliche Ausnutzung der Baufelder durch mehr Geschosswohnungsbau zu erreichen. Durch die höhere Anzahl an Wohneinheiten soll auch der Flächenverbrauch pro zu errichtender Wohneinheit relativ gesenkt werden.

 

  1. Die planerisch so geänderten Baufelder sind über Erbbaurechtsverträge an Bestandhalter – möglichst städtische Beteiligungsgesellschaften oder Genossenschaften – direkt zu vergeben.

 


Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt