Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt unter Aufhebung des Beschlusses 0718/2018 vom 08.05.2018 die Ausschreibung der in Anlage 1 ausgewiesenen Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Bauträger im Bieterverfahren mit Gestaltungsvorgaben:
a) Baufeld 8 „Sonnentauweg“ (Flurstücke 1877, 1878, 1880)
geplante Nutzung: 16 freistehende Einfamilienhäuser
Größe: insgesamt 9.304 m²
Kaufpreis: Mindestkaufpreis 9.955.280 Euro
b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881, 1882, 1883, 1884, 1885, 1886)
geplante Nutzung: 64 Doppelhaushälften
Größe: insgesamt 18.525 m²
Kaufpreis: Mindestkaufpreis 19.737.500 Euro
c) Baufeld 2/4 „Pfauenaugenweg“ (Flurstücke 1863, 2061, 2062)
geplante Nutzung: 24 Doppelhaushälften und 9 freistehende Einfamilienhäuser
Größe: insgesamt 9.925 m²
Kaufpreis: Mindestkaufpreis 9.029.920 Euro (Stand 2017)
Eine Aktualisierung ist beauftragt
Änderung gemäß
Änderungsantrag AN/0680/2019:
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baufelder 2/4, 8 und 9 des
3. Bauabschnittes des Sürther Feldes ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans „Sürther Feld“ einzuleiten. Ziel des Änderungsverfahrens
ist es, eine höhere bauliche Ausnutzung der Baufelder durch mehr
Geschosswohnungsbau zu erreichen. Durch die höhere Anzahl an Wohneinheiten
soll auch der Flächenverbrauch pro zu errichtender Wohneinheit relativ
gesenkt werden.
- Die planerisch so geänderten Baufelder sind über
Erbbaurechtsverträge an Bestandhalter – möglichst städtische
Beteiligungsgesellschaften oder Genossenschaften – direkt zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt