Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat
beschließt,
1. über die zum Entwurf betreffend die 7.
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6456/06, 7. Änderung für das Gebiet nordwestlich des Mohlenweges,
nordöstlich der Industriestraße (Umgehungsstraße Fühlingen) und südwestlich des
REWE-Logistikzentrums in Köln-Fühlingen/Merkenich —Arbeitstitel: Gewerbegebiet
Langel in Köln-Fühlingen/Merkenich, 7. Änderung — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2, 3 und 4;
2. die 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nummer 6456/06,
7. Änderung mit gestalterischen
Festsetzungen nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.