Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt,

1.       über die zum Entwurf betreffend die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6456/06, 7. Änderung für das Gebiet nordwestlich des Mohlenweges, nordöstlich der Industriestraße (Umgehungsstraße Fühlingen) und südwestlich des REWE-Logistikzentrums in Köln-Fühlingen/Merkenich —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/Merkenich, 7. Änderung — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2, 3 und 4;

2.       die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6456/06, 7. Änderung mit gestalterischen Festsetzungen  nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.