Nachtrag: 29.04.2019

Zusatz: (Zugesetzt)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.