Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.         dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.02.2019 auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld zu folgen;

2.         nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich des Leo-Amanns-Parks, nördlich der DB-Bahnstrecke Köln-Aachen, westlich des Bezirksrathauses Ehrenfeld und östlich eines Lebensmitteldiscounters in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen.

3.         Um eine Beeinträchtigung der gewerblichen und kulturellen Nutzung zu verhindern und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, dort Gewerbegebiet festzusetzen, erforderlich. Weiterhin sollen Vergnügungsstätten - ausgenommen sind Einrichtungen, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten - sowie Bordelle und bordellartige Betriebe und Beherbergungsbetriebe, Hotels und Boardinghäuser ausgeschlossen werden, um das Gebiet für gewerbliche und kulturelle Nutzungen zu sichern und städtebauliche Negativwirkungen zu verhindern. Im Bereich angrenzend an die bestehende Wohnbebauung an der Christianstraße sollen nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.