I.        Mündlicher Antrag der Fraktion Die Linke. auf Abstimmung über die Vorlage in der Fassung wie Bezirksvertretung Ehrenfeld (siehe alternativer Beschlussvorschlag der Vorlage):

Beschluss:

Der Rat beschließt, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) künftig zu ändern und den Bezirksvertretungen für die Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität ein Anhörungsrecht einzuräumen. Dafür soll § 2 Abs. 2 Ziffer 2.2 ZustO um folgenden Halbsatz ergänzt werden: …„Vergaben städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität;“. Die Änderung wird bei der nächsten Änderung der ZustO mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der Gruppe GUT sowie RM Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

II.       Abstimmung über die Vorlage in der Fassung wie Liegenschaftsausschuss (siehe Anlage 2):

Beschluss:

Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgendes Verfahren für Konzeptausschreibungen für städtische Wohnungsbaugrundstücke:

 „Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken nach Konzeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn die Entscheidung über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss ansteht. Im Anschluss werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung des Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet.

Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch diese Vorgehensweise mit bewertet.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der Gruppe GUT und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.