I.
Mündlicher Antrag der Fraktion Die
Linke. auf Abstimmung über die Vorlage in der Fassung wie Bezirksvertretung
Ehrenfeld (siehe alternativer Beschlussvorschlag der Vorlage):
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Zuständigkeitsordnung der
Stadt Köln (ZustO) künftig zu ändern und den Bezirksvertretungen für die
Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität ein Anhörungsrecht
einzuräumen. Dafür soll § 2 Abs. 2 Ziffer 2.2 ZustO um folgenden Halbsatz
ergänzt werden: …„Vergaben städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität;“. Die
Änderung wird bei der nächsten Änderung der ZustO mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke. und der Gruppe GUT sowie RM Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.
II. Abstimmung
über die Vorlage in der Fassung wie Liegenschaftsausschuss (siehe Anlage 2):
Beschluss:
Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der
Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 –
folgendes Verfahren für Konzeptausschreibungen für städtische
Wohnungsbaugrundstücke:
„Die
Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken nach Konzeptqualität
in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn die Entscheidung
über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss ansteht. Im Anschluss
werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung des
Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet.
Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der
Konzeptvergabe wird auch diese Vorgehensweise mit bewertet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der Gruppe GUT und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.