II. Abstimmung über den Ursprungsantrag
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Mobilitätsfonds für die Verkehrswende zu schaffen.
Der Mobilitätsfonds soll eine attraktive, umwelt- und ressourcenschonende
Quartiersmobilität und deren nachhaltige Finanzierung in erster Linie in neuen
Wohnquartieren sicherstellen.
Der
Mobilitätsfonds soll vorrangig finanzieren:
o
Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr
o
ÖPNV-Infrastruktur und Dienstleistungen, ÖPNV-Mietertickets
o
Stationsbasierte Carsharingangebote
o
Mobilitätshäuser mit Sharingangeboten, Werkstatt, Ladeinfrastruktur für
E-Mobilität, Mikrodepot und Paketannahme.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Regelung zu erarbeiten, mit der die Erhebung der Zahlung und die Vereinnahmung
als kommunale Mittel im Mobilitätsfonds umgesetzt werden.
Die
Finanzierung des Fonds erfolgt über eine Zahlung seitens der Bauträger,
Investoren bzw. Projektentwickler. Die Einzahlung in den städtischen
Mobilitätsfond soll auf dieser Grundlage jeweils 50 % der eingesparten Herstellungskosten
für KFZ-Stellplätze betragen, die durch Mobilitätsmaßnahmen ersetzt werden. Die
Höhe der jeweils zu entrichtenden Zahlung soll sich an den in der Ablösesatzung
von 2009 festgelegten Herstellungskosten für Stellplätze orientieren. Diese
werden mit einer 2,5-prozentigen Steigerung pro Jahr dem heutigen Niveau angepasst
und stadtweit auf der Höhe für die Gebietszone I vereinheitlicht.
Die in der Ablösesatzung unter § 2.2 bis §-2.6 festgelegten Reduzierungsmöglichkeiten
der Berechnung kommen mit Ausnahme von 3c (öffentlich geförderter Wohnraum)
nicht zum Einsatz.
Aktuell zur Verfügung stehende freie Mittel aus noch nicht verplanten
Stellplatzablösemitteln sollen zum Aufbau des Mobilitätsfonds einbezogen
werden. Die Stellplatzablösemittel sollen zukünftig in die Finanzierung des Mobilitätsfonds
eingebunden werden können.
3.
Zur Umsetzung von Maßnahmen mit Finanzierung
aus dem Mobilitätsfonds wird die Verwaltung beauftragt, einen
Verfahrensvorschlag erarbeiten, der eine bedarfsgerechte und transparente
Verwendung der Mittel des Mobilitätsfonds gewährleistet. Insbesondere ist dabei
auch der Zielsetzung Rechnung zu tragen, dass die aus dem Mobilitätsfonds
finanzierten Maßnahmen den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem Bezug verlässlich
und langfristig zur Verfügung stehen sollen. Es ist in geeigneter Weise sicher
zu stellen, dass ein Ausweichen in öffentlichen Parkraum in der Umgebung nicht
stattfindet.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, in enger
Kooperation mit der KVB und unter Einbeziehung weiterer relevanter Partner aus
dem Stadtwerkekonzern ein Konzept für den Aufbau und den Betrieb von
Mobilitätshäusern zu entwickeln und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe GUT abgelehnt.