Herr Timmer erläutert,
dass es bei der Vorlage um ein Element des Systems Kunstrasen geht, nämlich um
die elastische Tragschicht, auf dem der Kunstrasen aufgebaut wird. Die
Tragschicht besteht aus recyceltem Kunststoffgummimaterial (u.a. aus
Autoreifen, die gebunden eingebracht werden). Im Fokus des Amtes für Umwelt-
und Verbraucherschutz steht in diesem Zusammenhang die Zielsetzung, zusätzliche
bauliche Sicherungsmaßnahmen der Versickerungsanlage vorzuschalten, um
Mikroplastik, Schwermetalle und die sogenannte PAK’s (Polycyclische Aromatische
Kohlenwasserstoffe) zur Vermeidung einer Grundwasserverschmutzung aus dem
Niederschlagswasser herauszufiltern. Hierzu haben die Planer der
Sportverwaltung eine technische Maßnahme zur Problemlösung entwickelt. Hierfür
entstehen zusätzliche Kosten von bis zu 120.000 Euro. Bei den städtischen
Maßnahmen wird das System bereits eingebaut. Für die in der Vorlage benannten Vereine
und deren Baumaßnahmen sollen Zusatzkosten und damit einhergehende Finanzierungsprobleme
vermieden werden, da sie bei der Planung die Zielsetzungen des Amtes für
Umwelt- und Verbraucherschutz nicht berücksichtigen konnten.
In einer sich anschließenden Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, Herrn Pfeifer und Herrn Timmer wird die schnelle Hilfe für die Vereine positiv herausgestellt. Der Vorschlag von RM Kron, in einer der kommenden Sitzungen einen Fachvortrag unter Beteiligung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Thematik zu organisieren, wird interfraktionell unterstützt und von der Verwaltung aufgegriffen. Diese wissenschaftliche Darstellung soll dann auch als Hilfestellung für die Vereine und deren künftige Baumaßnahmen dienen.
Beschluss:
Der Sportausschuss ermächtigt die Verwaltung im Wege einer Ausnahmeregelung eine weitergehende Beihilfe für die Umwandlung der Tennen- in Kunstrasenplätze auf den Sportanlagen
Sportplatz St.-Tönnis-Str. (SG Worringen)
Sportplatz Kuhweg (KKHT Schwarz-Weiß)
Sportplatz Rolshover Str. (SV Gremberg/Humboldt)
Sportplatz Ivenshofweg (SpVg Rheindörfer Köln-Nord)
Sportplatz Mielenforster Kirchweg (TSV Merheim)
Sportplatz Rochusstr. II (DJK Roland West)
durch die mietenden Vereine über die Förderhöchstsumme der Richtlinie Bauförderung hinaus zu gewähren.
Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt aus den im
Teilplan 0801, Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8,
Auszahlung für Baumaßnahmen, (Investitionsprogramm Sportstätten „4,5 Mio.
Kunstrasenprogramm“) zur Verfügung stehenden Finanzmitteln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt