geännderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den gemäß §
12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 10.11.2016 gefassten Einleitungsbeschluss
für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße (Flurstücke 244, 3994/202,
3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur
68, Gemarkung Müngersdorf) – Arbeitstitel: Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld –
aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen (Anlage 1);
2. beschließt, den gemäß §
12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss
für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet
Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf)
nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in
Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren
einzustellen (Anlage 2);
3. beschließt, nach § 12
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für
das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße und südlich der ehemaligen Gleistrasse
–Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld –
einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine Kindertagesstätte festzusetzen
(Anlage 3);
4. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Anlage 4);
Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt folgende Ergänzung aus dem Rahmenplanungsbeirat zu
übernehmen:
Sollte der Bau einer Erschließungszufahrt zur Tiefgarage entlang der
ehem. Bahntrasse direkt zum Maarweg weiterverfolgt werden, so ist dieses nur
bei einem Zukauf von weiteren Grundstücksflächen (Karnevalsmuseum) zu
realisieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die in der Rahmenplanung
vorgesehene hochwertige Fuß‐ und Radwegeverbindung über
die ehem. Güterbahntrasse (städtische Flächen) hier vom Kfz‐Verkehr getrennt in ausreichender Breite (4,00 m – 4,50 m) geführt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen