geännderter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 10.11.2016 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße (Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf) – Arbeitstitel: Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen (Anlage 1);

2.         beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf) nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen (Anlage 2);

3.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße und südlich der ehemaligen Gleistrasse –Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine Kindertagesstätte festzusetzen (Anlage 3);

4.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Anlage 4);

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Ergänzung aus dem Rahmenplanungsbeirat zu übernehmen:

 

Sollte der Bau einer Erschließungszufahrt zur Tiefgarage entlang der ehem. Bahntrasse direkt zum Maarweg weiterverfolgt werden, so ist dieses nur bei einem Zukauf von weiteren Grundstücksflächen (Karnevalsmuseum) zu realisieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die in der Rahmenplanung vorgesehene hochwertige Fuß und Radwegeverbindung über die ehem. Güterbahntrasse (städtische Flächen) hier vom KfzVerkehr getrennt in ausreichender Breite (4,00 m – 4,50 m) geführt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen