Nachtrag: 18.06.2019
Sitzung: 27.06.2019 BAA/0041/2019
Zusatz: zugesetzt und eingestellt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 0976/2019
Beschluss:
Der Betriebsausschuss
für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.