Nachtrag: 18.06.2019

Zusatz: zugesetzt und eingestellt

Beschluss: ungeändert empfohlen

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung fest.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.