Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten 3. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt