Zusatz: II. Durchgang
vertagter TOP 3.5 aus der Sitzung am 18.06.2019
Hinweis: neuer Beschlussvorschlag vom 04.07.2019 in Anlage 13!

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gem. Anlage 13:

 

In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung,

 

  1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.

 

  1. Auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erftstraße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.

 

  1. Auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbereich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. Mit der Kfz-Fahrspur entfällt gleichzeitig die außerhalb der Hauptverkehrszeit eingeräumte Möglichkeit zum Laden/Kurzzeitparken ersatzlos. Die Anlieferung der Anliegerinnen und Anlieger in diesem Abschnitt erfolgt über vorhandene Ladezonen an der Aachener Straße und am Hohenzollernring nördlich der Ehrenstraße sowie über die rückwärtigen Erschließungsstraßen Flandrische Straße und Friesenwall. Der Beginn der nicht mehr zu benutzenden Radwege wird auf geeignete Weise umgestaltet, damit sie von Radfahrenden nicht mehr genutzt werden. Der Austausch der kompletten Plattierung erfolgt in einem nächsten Umsetzungsschritt.

 

  1. Auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in südlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.

 

  1. Auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird zunächst ein 1,75 Meter breiter Schutzstreifen eingerichtet. Dieser wird im Konfliktbereich zwischen Kfz und Radfahrenden rot eingefärbt.
    Zeitnah soll die Kreuzung Hohenstaufenring/Lindenstraße/Schaafenstraße teilumgebaut
    werden: In Verbindung mit einer Verbreiterung der auf die Kreuzung zuführenden Fahrbahnen des Hohenstaufenrings nach rechts sollen die Schutzstreifen zu Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung verbreitert werden. 

 

  1. Auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. Für den Radverkehr werden Aufstellflächen vor dem rechten Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert. Zur Kenntlichmachung der Fahrbahnführung wird auf dem Hansaring zwischen Am Kümpchenshof und dem Beginn des Radfahrstreifens im Bereich der Einmündung Erftstraße (siehe Beschlusspunkt 2) eine Piktogrammkette markiert. Im Kreuzungsbereich wird die Furt zum baulichen Radweg demarkiert.

 

  1. Auf dem Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der bestehenden Baustellensituation testweise einzurichten, die Verkehrsabläufe zu beobachten und hinsichtlich der Auswirkungen auf die Sicherheit des Verkehrssystems zu bewerten. Ergeben sich aus der einspurigen Führung regelmäßig Verkehrsgefährdungen durch Rückstau, wird unmittelbar die zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs wiederhergestellt.

 

  1. Am Salierring in nördlicher Fahrtrichtung in der Zufahrt zum Barbarossaplatz einen 2,0 Meter breiten Radfahrstreifen neben einer zweispurigen Führung des Kfz-Verkehrs einzurichten. Die Verflechtung von der zwei- zur einspurigen Führung des Kfz-Verkehrs in nördlicher Richtung erfolgt auf Höhe des Barbarossaplatzes zwischen Neue Weyerstraße und Weyerstraße. Hier wird gleichzeitig das Parken von Schräg- zu Längsparken neu geordnet.

 

  1. Das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gegebenheiten die Flächen  für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden.

Ergänzend ist zu prüfen, ob durch alternative Beschilderungen und/oder Bodenmarkierungen eine Erhöhung der Akzeptanz der eingerichteten Ladezonen erzielt werden kann.

 

10.  Auf dem Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung zunächst eine Piktogrammkette auf der rechten Fahrspur zu markieren.

 

11.  Die Koordinierung der Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz auf Grundlage der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle auf der Fahrbahn befindlichen Verkehrsteilnehmenden zu optimieren.

 

 

In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung im Anschluss an die Umsetzungsstufe 2020,

 

  1. für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen.

    Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen.

  2. Für den Hansaring zwischen Voigteistraße/Bremer Straße und Riehler Straße/Turiner Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen.

    Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen.

 

  1. Auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen.

    Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen.

 

15.  Die Sperrung des Zülpicher Platzes für den MIV-Durchgangsverkehr straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere sowie der direkten Anliegerinnen und Anlieger zu prüfen.

16.  Die Verbindungssituation für den Radverkehr am Chlodwigplatz von der Severinstraße zur Merowingerstraße zu überprüfen.

17.  Das verkehrstechnische Erfordernis der zweispurigen Führung für den Kfz-Verkehr am Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung (siehe Beschlusspunkt 6), am Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung (siehe Beschlusspunkt 7) sowie am Salierring in nördlicher Fahrtrichtung in der Zufahrt zum Barbarossaplatz (siehe Beschlusspunkt 8) ab 2021 jährlich zu überprüfen. Bei Wegfall des verkehrstechnischen Erfordernisses der zweispurigen Führung für den Kfz-Verkehr soll in diesen Abschnitten bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet werden.

18.  Die Umplanung und Umbau aller freilaufenden Rechtsabbieger entlang der Ringe. Hierzu werden gesonderte Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion