Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH, als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Christoph Rheinland“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 zu schließen.

    Diese Maßnahme wurde vom Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen und wird umgesetzt.

  2. Der Rat erkennt den Bedarf für die Sicherstellung der luftrettungsdienstlichen Leistungen mit dem Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ an und beauftragt die Verwaltung die Leistungen mittels einer europaweiten Ausschreibung für die Dauer von 10 Jahren auf der Basis des § 10 Abs. 2 RettG NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW ab dem 01.03.2020 zu beschaffen.




Abstimmungsergebnis:

 

Ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen