Nachtrag: 09.07.2019

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

I. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und von RM Gerlach

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

1.    Der Rat spricht sich für einen starken Mieterschutz und eine wirksame Wohnungsaufsicht in den Kommunen aus. Er befürwortet daher Folgendes:

a) Eine bundes- oder landesgesetzliche Regelung für einen Mietendeckel maximal bis zur Inflationsrate in überhitzten Wohnungsmärkten wie insbesondere Köln, bis wieder mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht   oder der Nachfrageüberhang beim Wohnraum deutlich zurückgegangen ist. Der Mietenddeckel soll den Mietanstieg beschränken, sowohl bei Bestands- als auch bei Neuvertragsmieten. Das Land wird aufgefordert, deutlich mehr Fördermittel für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbesondere für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Genossenschaften.

b)  Um den vorhandenen bezahlbaren Wohnungsbestand zu erhalten, muss auch das dafür bereits vorhandene Rechtsinstrumentarium zeitgemäß fortentwickelt werden. Insbesondere in überhitzten Wohnungsmärkten muss die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, Luxussanierungen zur Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung und Zweckentfremdung durch spekulativen Leerstand sowie durch gewerbsmäßige Vermietung zu touristischen Zwecken durch klare bundes- und landesgesetzliche Vorgaben gestoppt werden.

c)  Die öffentlich-rechtliche Wohnungsaufsicht muss auch beim Schutz von Mieterrechten gestärkt werden. Viele Mieter*innen strengen aus unterschiedlichen Gründen keine zivilrechtlichen Klagen an, um ihre Rechte zu wahren. Daher müssen Kommunen rechtlich und materiell in die Lage versetzt und gleichzeitig verpflichtet werden, bei schweren Verstößen gegen Mieterrechte selbst tätig zu werden.

2.    Der Rat bedankt sich insbesondere bei der GAG Immobilien AG und den Kölner Wohnungsgenossenschaften für ihre umsichtige und sozial verantwortungsvolle Mietenpolitik auch unter Berücksichtigung der privaten Einkommensverhältnisse der Mieter*innen als Teil ihrer selbständigen Unternehmenspolitik. Er dankt zudem den zahlreichen privaten Vermieterinnen und Vermietern, die ebenso handeln.

3.    Der Rat spricht sich für das Ziel aus, dass Mieter*innen aller Altersklassen und Bevölkerungsschichten maximal 30 % ihres Nettohaushaltseinkommens für die Nettokaltmiete im frei finanzierten Wohnungsbau aufbringen müssen. Dies gilt sowohl für neue, als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Er beauftragt die Oberbürgermeisterin, dieses Ziel im Wohnungsbauforum zu erörtern und eine entsprechende Vereinbarung mit den anderen Partnern des Kölner Wohnbündnisses zu schließen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.