Nachtrag: 09.07.2019
Sitzung: 09.07.2019 Rat/0051/2019
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1044/2019
I.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und von RM Gerlach
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt:
1.
Der Rat
spricht sich für einen starken Mieterschutz und eine wirksame Wohnungsaufsicht
in den Kommunen aus. Er befürwortet daher Folgendes:
a) Eine
bundes- oder landesgesetzliche Regelung für einen Mietendeckel maximal bis zur
Inflationsrate in überhitzten Wohnungsmärkten wie insbesondere Köln, bis wieder
mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht
oder der Nachfrageüberhang beim Wohnraum deutlich zurückgegangen ist. Der
Mietenddeckel soll den Mietanstieg beschränken, sowohl bei Bestands- als auch
bei Neuvertragsmieten. Das Land wird aufgefordert, deutlich mehr Fördermittel
für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbesondere für
gemeinwohlorientierte Unternehmen und Genossenschaften.
b) Um den vorhandenen bezahlbaren Wohnungsbestand zu erhalten,
muss auch das dafür bereits vorhandene Rechtsinstrumentarium zeitgemäß fortentwickelt
werden. Insbesondere in überhitzten Wohnungsmärkten muss die Umwandlung von
Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, Luxussanierungen zur Verdrängung der
angestammten Wohnbevölkerung und Zweckentfremdung durch spekulativen Leerstand
sowie durch gewerbsmäßige Vermietung zu touristischen Zwecken durch klare
bundes- und landesgesetzliche Vorgaben gestoppt werden.
c) Die öffentlich-rechtliche Wohnungsaufsicht muss auch beim
Schutz von Mieterrechten gestärkt werden. Viele Mieter*innen strengen aus unterschiedlichen
Gründen keine zivilrechtlichen Klagen an, um ihre Rechte zu wahren. Daher
müssen Kommunen rechtlich und materiell in die Lage versetzt und gleichzeitig
verpflichtet werden, bei schweren Verstößen gegen Mieterrechte selbst tätig zu
werden.
2.
Der Rat bedankt sich insbesondere bei der GAG Immobilien AG und den
Kölner Wohnungsgenossenschaften für ihre umsichtige und sozial
verantwortungsvolle Mietenpolitik auch unter Berücksichtigung der privaten
Einkommensverhältnisse der Mieter*innen als Teil ihrer selbständigen Unternehmenspolitik.
Er dankt zudem den zahlreichen privaten Vermieterinnen und Vermietern, die
ebenso handeln.
3. Der Rat spricht sich für das Ziel aus, dass Mieter*innen aller Altersklassen und Bevölkerungsschichten maximal 30 % ihres Nettohaushaltseinkommens für die Nettokaltmiete im frei finanzierten Wohnungsbau aufbringen müssen. Dies gilt sowohl für neue, als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Er beauftragt die Oberbürgermeisterin, dieses Ziel im Wohnungsbauforum zu erörtern und eine entsprechende Vereinbarung mit den anderen Partnern des Kölner Wohnbündnisses zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
abgelehnt.