Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. einzeln abstimmen:

Beschlüsse:

1. Beschluss:

1. Statt des beschleunigten Verfahrens wird ein reguläres Verfahren durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Frau Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt.

2. Beschluss:

2. Das so genannte beschleunigte Verfahren wird um folgende Punkte erweitert:

a.    Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

3. Beschluss:

2. Das so genannte beschleunigte Verfahren wird um folgende Punkte erweitert:

b.    Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem gemeinsamen Vorstellungs- und Erörterungstermin. Die Diskussion wird protokolliert und es besteht im Anschluss noch vier Wochen Zeit, Bedenken und Vorschläge vorzubringen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Frau Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt.

4. Beschluss:

2. Das so genannte beschleunigte Verfahren wird um folgende Punkte erweitert:

c.    Die Träger öffentlicher Belange werden direkt angeschrieben und mit notwendigen Unterlagen versorgt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

5. Beschluss:

2. Das so genannte beschleunigte Verfahren wird um folgende Punkte erweitert:

d.    Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung fließen, sofern es sich um berechtigte, rechtlich begründete oder sinnvolle Anliegen handelt, in das weitere Planverfahren mit ein.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Frau Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt.

6. Beschluss:

2. Das so genannte beschleunigte Verfahren wird um folgende Punkte erweitert:

e.    Bezugnehmend auf den beschlossenen Klimanotstand, sind entsprechende Klimauntersuchungen zu aktualisieren (in Bezug auf Auswirkungen auf das Klima, Resilienz gegenüber dem Klimawandel und Starkregen)

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

7. Beschluss:

3.  Anstelle der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht nur gemäß § 13a Absatz 3 BauGB bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, sondern auch in den lokalen Print- und Onlinemedien, sowie in den sozialen Netzwerken. Hierbei ist die Möglichkeit der Online-Beteiligung vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

8. Beschluss:

4.  Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist unter anderem das folgende Pflichtenheft zu berücksichtigen:

a.    Die Orientierung an Klima- und Umweltgerechtigkeit sowie Gemeinwohl hat bei der Entwicklung des Geländes oberste Priorität.

b.    Versiegelte, zukünftig nicht überbaute Flächen sind zu entsiegeln.

c.    Die Gebäudetiefen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die Freiflächen unter Berücksichtigung der Maßgaben der essbaren Stadt zu bepflanzen.

d.    Schattenspendende Bäume sind entlang der gesamten Hausreihe vorzusehen.

e.    Es ist mindestens der Passivhausstandard einzuhalten.

f.     Die Gebäude sind von vorneherein mit Dach- und Fassadengrün in optimierter Kombination mit Solarstrom und Solarthermie zu konzipieren.

g.    Eine Wärmeplanung ist vorzusehen, damit zum Beispiel Wärmeerzeuger (z.B. Gewerbe) und Wärmeabnehmer (z.B. Wohnen) zusammenfinden und Abwärme, aber auch Solarthermie und eventuell Geothermie genutzt werden können. Für den Restbedarf ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz zwingend vorzuschreiben, wenn dies technisch möglich ist.

h.    Verbrennungsverbote sind vorzusehen (z.B. für Ölheizanlagen, aber auch für Pellets und Biomasse) zur Luftreinhaltung im innerstädtischen Raum.

i.      Die Gebäude sind so zu gestalten und aufeinander abzustimmen, dass Sonneneinstrahlung und Frischluft optimal genutzt werden können.

j.      Zäune und Hecken um die privaten Freiflächen sind zu untersagen, außer für Mieter- und Mitarbeitergärten, die mit einer artenreichen, insekten- und vogelfreundlichen Hecke abgegrenzt werden dürfen

k.    Für das Abwasser ist ein Trennsystem zwischen Regenwasser und Abwasser vorzusehen.

l.      Regenwasser ist vor Ort zwischenzuspeichern und für die Bewässerung der Grün-Dächer, Grün-Fassaden und der äußeren Grünflächen zu nutzen. Überschüssiges Regenwasser soll vor Ort versickern.

m.   Befestigte Flächen sind auf ein notwendiges, behindertengerechtes Minimum zu reduzieren und sollen nicht aus geschlossenen Asphalt- oder Betondecken bestehen.

n.    Die Oberfläche befestigter Flächen ist möglichst hell zu gestalten und mit Versickerungsmöglichkeiten zu versehen.

o.    Abfallsammelstellen sind entweder unterirdisch oder besser noch in den Gebäuden vorzusehen.

p.    Auf die Straßenverbindung zwischen Neuerburgstraße und neuer Straße ist zu verzichten und die neue Straße mit einem Wendehammer zu versehen.

q.    Es ist zu berücksichtigen, dass Vision e.V., die Pflanzstelle und der Dirtpark jeweils nur einmal umziehen an ihren endgültigen und dauerhaften Standort.

r.     Für den Dirtpark ist ein Alternativgelände mit mindestens 3.000 qm in unmittelbarer Nähe zu den AbenteuerHallen Kalk zu planen.

s.    Für den Vision e.V. ist möglichst ein Einzelgebäude, aber zumindest eine separater Zugang zu planen mit mindestens 400 qm Nutzfläche, den Voraussetzungen zur Einrichtung des Drogenkonsumraums und einer, der heute entsprechenden Außenfläche.

t.      Die Pflanzstelle ist mindestens in derzeitiger Größe planerisch dauerhaft zu sichern und in ihrem Zuschnitt so zu gestalten, dass sie in der öffentlichen Grünfläche keine Durchgangsbarriere bildet.

u.    Bei der Gestaltung und Bepflanzung der öffentlichen Grünfläche sind die Belange der essbaren Stadt ebenso zu berücksichtigen, wie die Berücksichtigung von Kaltluftströmen und die Anpassung an den Klimawandel z.B. durch Wasserflächen.

v.    Ebenso ist die Grünanlage eher nach den Gesichtspunkten der Biodiversität von Flora und Fauna zu gestalten und in einen naturnahen Stadtraum zu entwickeln, der zum Beispiel südlich der Pflanzstelle seinen Brachencharakter behalten kann statt eines weiteren „Bürgerparks“.

w.   An geeigneter Stelle ist im öffentlichen Bereich ein Trinkwasserbrunnen vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt fest, dass der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. somit in allen Punkten mehrheitlich abgelehnt worden ist.

Sie stellt abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, dem Grundstück der Kaiserin-Theophanu-Schule im Norden, der Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und den Hallen 70 und 71 im Süden einschließlich der Hallen 59 und 60 sowie der Fläche zwischen Neuerburgstraße und Halle 71, im Süden durch die Dillenburger Straße abgegrenzt (Anlage 1), in Köln-Kalk – Arbeitstitel: Hallen Kalk – aufzustellen mit dem Ziel auf Grundlage des Integrierten Plans "Hallen Kalk" Wohn-, Gewerbe-, Freizeit-, Kulturnutzungen, Grün- und Verkehrsflächen festzusetzen;

2.      verzichtet auf nochmalige Beratung, falls die Bezirksvertretung 8 ohne Einschränkungen zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin  Frau Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei Enthaltung des Bezirksvertreters Bauer-Dahm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt.