Geänderter Beschluss (gem. Anlage 6):

Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen.

Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiterverfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt.

Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen.

Der weitere Planungsverlauf zur Verlängerung der Linie 7 von Zündorf (Süd) bis zu dem Anschluss an die zukünftige Linie 17 ist abhängig von den Ergebnissen der noch durchzuführenden vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Linie 7.

Nach Untersuchung der technischen Machbarkeit für die Verlängerung der Linie 7 sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Machbarkeit zwei Varianten zu untersuchen:

 

a)    Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei gleichzeitiger Realisierung der Linie 17 und der Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17.

 

b)    Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei separatem, nachgelagertem Bau der Linie 7 von Zündorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. Hierzu sind die notwendigen Flächen freizuhalten.

 

In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird ein Vorschlag für den weiteren Planungsverlauf entwickelt.

 

Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll u. a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord ohne Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderprogrammen ist ebenfalls Teil der weiteren Aufgaben, sowie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt