Beschluss in der Fassung des Rechnungsprüfungsausschusses:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 zur Kenntnis und
beschließt nach eingehender Beratung:
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Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten
Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im
Sinne von § 101 GO.
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Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96
Abs. 1 GO.
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Ferner
empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung aufzufordern, die Verbesserungen weiter
energisch voranzutreiben.
2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages in der Fassung des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum
31.12.2017
wird festgestellt.
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Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung
gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
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Der
Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 Euro wird durch Inanspruchnahme
der Ausgleichrücklage ausgeglichen.
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Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich
Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die
zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.
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Bis Ende
des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen-Plan dafür vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt