Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln

-       nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2020 (Anlage 1 der Vorlage) zur Kenntnis.

-       stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 2) zu.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.