Beschluss:
Der Rat stellt den
Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das
Wirtschaftsjahr 2020 gemäß § 6 Absatz 1 und § 60a der
Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss
beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.