Beschluss:

Der Rat stellt den Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 gemäß § 6 Absatz 1 und § 60a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.