Beschluss über Punkt 2 der Beschlussvorlage mit den Ergänzungen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss vom 24.09.2019 (Anlage 5) und dem Finanzausschuss vom 11.10.2019 (Anlage 6):

 

Der Rat beschließt:

-       Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wird festgestellt.

-       Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 Euro wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen.

-       Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.

 

-       Bis Ende des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen-Plan dafür vorgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.