Beschluss über Punkt 2 der Beschlussvorlage mit den Ergänzungen aus dem
Rechnungsprüfungsausschuss vom 24.09.2019 (Anlage 5) und dem Finanzausschuss
vom 11.10.2019 (Anlage 6):
Der Rat beschließt:
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Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wird festgestellt.
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Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung
gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
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Der
Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 Euro wird durch Inanspruchnahme
der Ausgleichrücklage ausgeglichen.
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Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich
Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die
zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.
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Bis Ende
des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen-Plan dafür vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.