Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe, deren Anregungen sie bei Bewohnern des Stadtteils Köln-Mülheim gesammelt hat.

 

Die folgenden Anregungen der Petentin werden aus den in der Begründung aufgeführten Gründen zurückgewiesen, auch wenn grundsätzliches Verständnis für die Intention des Anliegens besteht:

4.1       Mangels Möglichkeit, eine verbindliche Zusicherung zu machen.

4.2       Aus rechtlichen Gründen mangels Zuständigkeit der Stadt Köln

4.9       Mangels Aktualität der Fragestellung

4.13     Aus fachlichen und praktischen Gründen

5.1       Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen

5.2       Aus wirtschaftlichen Gründen

5.4       Aus rechtlichen Gründen

5.5       Aus rechtlichen Gründen

5.7       Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen

5.9       Aus fachlichen Gründen

5.12     Aus rechtlichen Gründen mangels Zuständigkeit der Stadt Köln

 

 

Den Begehren folgender Anregungen der Petentin wird dem Grundsatz nach zugestimmt. Die Umsetzung der Anregungen erfolgt bereits laufend durch die Verwaltung der Stadt Köln, so dass es keines gesonderten Beschlusses mit einer Handlungsaufforderung bedarf: Eine vollständige Beseitigung von wiederkehrenden und dauerhaften Problemlagen wie Obdachlosigkeit und Zweckentfremdung von Wohnraum kann nicht umgesetzt werden.

4.11    

4.15

5.3

5.8

5.10