Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:

 

1.    Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:

 

„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“

 

2.    Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt

 

a.   folgende Sozialraumgebiete geändert: 

·         Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).

 

·         Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).

 

·         Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).

 

b.   folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:

·         Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).

 

·         Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).

 

3.    Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:

Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.

4.       Zur Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw. veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.

 

5.       Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.

 

6.    Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt