Nachtrag: 07.11.2019
Sitzung: 07.11.2019 Rat/0055/2019
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1518/2019
I. Abstimmung
über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke.
Der
Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Stadtverwaltung im Zuge der
Sanierung und Neuaufstellung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH die folgenden
Punkte umzusetzen:
1.
Der Rat bekennt sich zum Gesundheitsstandort Köln. Die Kliniken der
Stadt Köln sind grundlegender Bestandteil der städtischen Daseinsvorsorge in
Köln und gewährleisten die flächendeckende medizinische Grund- und
Maximalversorgung der Kölner Bevölkerung.
2.
Die Stadtverwaltung verfolgt den Klinikverbund, das sog.
„Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“, nicht weiter.
Entsprechende Verhandlungen mit dem Land und dem Universitätsklinikum Köln
(UKK) mit dem Ziel die Kliniken in die vollumfängliche operative und
unternehmerische Verantwortung der UKK zu übergeben, werden beendet. Vielmehr
verbleiben die Kliniken der Stadt Köln gGmbH – als integraler Bestandteil der
Daseinsvorsorge im Konzern Stadt Köln – in der Trägerschaft und Verantwortung
der Stadt Köln.
- Der Rat der Stadt Köln
strebt dabei eine faire Kooperation aller Kliniken in Köln an und keine
Verdrängung, um gemeinsam Spitzenmedizin zu nutzen und zu fördern. Wir
regen für die Städtischen Kliniken Kooperationen mit kommunalen und
freigemeinnützigen Kliniken (z.B. kirchlicher Träger) im Rheinland und
selbstverständlich auch mit der Uniklinik Köln an.
Dabei bitten wir die Uniklinik Köln, ihr grundsätzliches Herangehen an eine Zusammenarbeit zu überdenken und zu schärfen. Kooperation sollte im Mittelpunkt stehen! Dabei könnte die Stellungnahme des Wissenschaftsbeirates zur Uniklinik Köln vom 28.10.2019 hilfreich sein:
„Der Wissenschaftsrat empfiehlt, alternativ zu der Beteiligung des UKK an den Städtischen Kliniken Köln eine strategische Zusammenarbeit zu erwägen, die zwar begrenzteren Gestaltungsspielraum böte, aber auch weniger risikobehaftet wäre.“
4.
Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zum Erhalt aller drei Standorte, Krankenhaus
Holweide, Krankenhaus Merheim und das Kinderkrankenhaus an der Amsterdamer
Straße, nicht zuletzt auch als wichtige Bausteine einer sozialgerechten und
-verträglichen medizinischen Versorgung aller Stadtteile. Mindestens eine
Regelversorgung muss an allen Standorten vorhanden sein. Am Standort Holweide
könnte dabei eine Zusammenarbeit der Städtischen Kliniken und der
Universitätsklinik im Bereich der Geriatrie (Altersheilkunde) ein Beispiel für
eine umfassendere Kooperation, ggf. unter Einbeziehung der LVR-Klinik, sein.
5.
Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat
der kommunalen Kliniken der Stadt Köln gGmbH, ein Investitionsprogramm zu
entwickeln, das das Sanierungskonzept erweitern soll. Für dieses unverzichtbare
Investitionsprogramm wird der Rat weitere finanzielle Mittel bereitstellen,
mittels denen die Kliniken für diverse Herausforderungen in den nächsten Jahren
fit gemacht und die gute und engagierte Belegschaft gehalten werden soll.
6.
Der Rat beauftragt die Oberbürgermeisterin sich in diesem Kontext bei
der Landesregierung NRW für eine angemessene und nachhaltige Investitionskostenfinanzierung
für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH einzusetzen:
a. das Land NRW soll sich finanziell für eine bessere
Krankenhaus-Standortpolitik in Köln engagieren;
b. das Land NRW soll Kooperationsmodelle mit zusätzlichen Mitteln unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
Die Linke. abgelehnt.