Beschluss:

Der Rat beschließt

1.         über die zu der Teilaufhebung des für das Gebiet zwischen der Neuenhöfer Allee, Hermeskeiler Straße, Castellauner Straße und Simmerer Straße in Köln-Sülz

— Arbeitstitel: Hermeskeiler Platz in Köln-Sülz — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 5-7;

2.      die Teilaufhebung des Bebauungsplanes 63429/06 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe GUT zugestimmt.