Beschluss:
Der
Rat beschließt
1.
über die zu der
Teilaufhebung des für das Gebiet zwischen der Neuenhöfer Allee, Hermeskeiler
Straße, Castellauner Straße und Simmerer Straße in Köln-Sülz
— Arbeitstitel: Hermeskeiler
Platz in Köln-Sülz — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 5-7;
2. die Teilaufhebung des Bebauungsplanes
63429/06 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Gruppe GUT zugestimmt.