Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil (Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213, 269) —Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für ca. 150 Wohneinheiten in Einfamilien- und Doppelhäusern festzusetzen;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

Alternative: keine

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig zurückgestellt