Beschluss:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:

 

4.         Die Vorlage geht zur Anhörung in alle von Flächenvorschlägen betroffenen Bezirksvertretungen.

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, zu jeder der Flächen, die sie nicht weiterverfolgt hat („entfallene Optionsflächen“, S. 104 f. der Anlage 1, Modul III, Teil 2), kurze Hinweise zu geben, warum diese nicht weiterverfolgt worden sind.

6.         Da ihr Vorschlag den für Köln berechneten Bedarf an neuen Siedlungsbereichen bei weitem nicht deckt, wird die Verwaltung aufgefordert, über ihren Vorschlag den Ratsgremien und Bezirksvertretungen hinaus weitere Flächen zu benennen, die der Bezirksregierung zur Regionalplanüberarbeitung schnellstmöglich vorgelegt werden.

7.         Die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse werden gebeten, die bereits vorliegenden und auch weitere Flächenvorschläge und Handlungsoptionen der Verwaltung zu prüfen. Eine Streichung von Flächen des Verwaltungsvorschlags soll nur dann vorgenommen werden, wenn gleichzeitig gleichwertige Alternativflächen im gleichen Bezirk genannt werden.

8.         Die Bezirksvertretungen werden ermutigt, aus ihrer örtlichen Sachkunde heraus weitere Flächen vorzuschlagen, die der Bezirksregierung Köln für die Regionalplanüberarbeitung vorgelegt werden sollen. Als Anregung sei auf die „entfallenen Optionsflächen“ (S. 104 f. der Anlage 1, Modul III, Teil 2 des Verwaltungsvorschlags) verwiesen.