Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Sachen Rückerstattung der Flüchtlingskosten durch Bund und Land tätig zu werden und die Rückforderung der bislang nicht erstatteten Kosten mit einer Fristsetzung bis zum 15. Januar 2020 zu verbinden. Sollte das Land dem nicht nachkommen ist eine Klage auf Schadensersatz gegen das Land NRW vorzubereiten. Hintergrund sind die erheblichen Kosten, mit denen das Asylchaos seit 2015 den Haushalt der Stadt Köln belastet. Der Haushalt könnte - wenn die unkontrollierte Grenzöffnung nicht stattgefunden hätte - bereits in den letzten Jahren längst ausgeglichen worden sein.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß abgelehnt.