Zusatz: Sammelumdruck vom 03.12.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat nimmt den beiliegenden Evaluationsbericht zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021:

1. die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahme (s. Nr. 0544/2017/1)
    „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen
    (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
     verpflegung),
2. die Fortführung des zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedeten
    Mindeststandard-Maßnahmenpaketes (s. Nr. 0544/2017/1 und 3841/2018)
    bis Ende 2021 in folgendem Umfang:
    a) Finanzierung von 3,25 Stellen (4 x 0,5 und 5 x 0,25) in bestimmten
        Einrichtungen mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 241.800 €,
    b) Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
        Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in
        Höhe von 361.600 €,
    c) Finanzierung von 11 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortüber-
        greifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler mit jährlichen
        Aufwendungen in Höhe von 410.688 €,
    e) Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals „wiku-koeln.de“
        (Willkommenskultur Köln) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
        11.300 €,
    f)  Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung
        von Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von 90.000 €,
3. die künftig im Rahmen der Mindeststandards turnusmäßige Überprüfung
    der durch Ratsbeschluss vom 24.03.2015 und 18.12.2018
    bis Ende 2021 finanzierten 2 x 0,5 Stellen (Basisausstattung) für das
    Forum der Willkommenskultur mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
    78.000 €.


Die Finanzierung der unter 2 a) dargestellten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzierung der unter 2 b) aufgeführten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen.
Die Finanzierung der unter den Punkten 2 c), 2 e), 2 f) und 3) dargestellten Maßnahmen erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 Transferleistungen - Zuschüsse.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt