Nachtrag: 05.12.2019
Sitzung: 05.12.2019 STA/0044/2019
Zusatz: - zugesetzt -
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1708/2019
Nach mündlicher Stellungnahme der Verwaltung zu dem Änderungsantrag SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion fasst der Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsauschuss beschließt
1. nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der
Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der
Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere
Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe und
untergeordnet Wohnen festzusetzen;
2. dass auf Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie ein
Qualifizierungsverfahren mit mindestens 7 Büros durchzuführen ist.
3. die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, auf
Grundlage des Ergebnisses des durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens.
4. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne
Einschränkung zustimmt.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt,
1.
mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln
mit dem Ziel, einen größeren Anteil an Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das
Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich
des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld,
inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine Ausdehnung der
Höhenvorgaben vorstellbar.
2.
bei den Verhandlungen zu beachten, dass die
städtebauliche Figur entlang der Inneren Kanalstraße (Gebäudekante) in die
Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird.
3.
zudem mit dem Vorhabenträger die
Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiersgarage auf dem Gebiet zu
sondieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.