Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der in der Anlage benannten 233 Kindertagesstätten in Köln als plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz in der ab August 2020 geltenden Fassung. Jede der Einrichtungen erhält ab 01.08.2020 die gesetzliche Mindestförderung von 30.000 Euro, bei 233 Kitas sind dies insgesamt 6,990 Mio. Euro.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiter Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sprachförderung von Kindern, die bislang keine Kita besuchen.
Die Gesamtfördersumme beträgt damit 7,040 Mio. Euro. Für die Stadt Köln entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, das es sich um eine Landesförderung handelt, die in voller Höhe an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergegeben wird.
3. Die Anerkennung der plusKITA-Einrichtungen gilt zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/25.
4. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem zeitnahen Einstieg in einem Planungs- und Qualitätsentwicklungsprozess für plusKITAs und Familienzentren nach §§ 79 und 79a SGB VIII.
Abstimmungsergebnis:
- 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.