Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), damit einhergehend die Zahl der Eingangsklassen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen an den Kölner Grundschulen.
Für das Schuljahr 2020/21 werden an den Kölner Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Köln 552 Eingangsklassen gebildet.
In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen auf 25 begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt