Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), damit einhergehend die Zahl der Eingangsklassen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen an den Kölner Grundschulen.

 

Für das Schuljahr 2020/21 werden an den Kölner Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Köln 552 Eingangsklassen gebildet.

 

In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen auf 25 begrenzt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt