Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen:
Beschluss:
Im
Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen (im Sinne von zeitlich und
organisatorisch realisierbaren) Möglichkeiten soll Folgendes umgesetzt werden:
1.
Die Wahlen für den Integrationsrat sollen in
denselben Wahllokalen stattfinden wie die Kommunalwahlen; d.h. in jedem
Wahllokal (bzw. Wahlraum) soll auch eine Wahlurne für die
Integrationsratswahlen aufgestellt werden.
2.
Es soll eine zentrale Auszählung der Stimmen für
die Integrationsratswahlen am Folgetag der Wahlen erfolgen, um in kleineren
Wahlbezirken das Wahlgeheimnis zu wahren.
3.
Der Wahlvorstand soll Wahlberechtigte für die
Kommunal- und die Integrationsratswahlen auf die Möglichkeit hinweisen, sowohl
für die Kommunalwahl als auch für die Integrationsratswahl ihre Stimme
abzugeben.
4.
Mit der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl
soll ein Hinweis auf die Integrationsratswahlen versandt werden. Umgekehrt soll
die Wahlbenachrichtigung für den Integrationsrat auch auf die Kommunalwahl
aufmerksam machen.
5.
Die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen
soll auf einem andersfarbigen Papier gedruckt werden als die für die
Kommunalwahl.
6.
Den Wahlunterlagen für die Integrationsratswahlen
soll ein Wahlaufruf in einfacher Sprache beigelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit der Ergänzung
„Im Rahmen der rechtlichen und
tatsächlichen (im Sinne von zeitlich und organisatorisch realisierbaren)
Möglichkeiten soll Folgendes umgesetzt werden“
einstimmig zugestimmt.