Beschluss:
Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Betrachtung klimaschützender Faktoren erfolgt in der Bauleitplanung im rechtlich vorgesehenen Maß. Belange des Klimaschutzes fließen in diesen Abwägungsprozess ein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.