Beschluss:
1.
Die BV Kalk beschließt die Richtlinie zur
Umsetzung des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms (siehe Anlage) im Gesamtwert
von 610.821 €. Grundlage ist das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“
(Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) und das darauf basierend
erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum
„Humboldt/Gremberg und Kalk“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage Nr.
2488/2017).
2. Die BV Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der investiven Maßnahme Haus-, Hof- und Fassadenprogramm im Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk“.
3.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt im
Haushaltsjahr 2020 die Umveranschlagung von konsumtiven Finanzmitteln aus dem
Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen,
in Höhe von 203.606,84 € in die investive Finanzrechnung des Teilfinanzplans
0902 – Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-8-AZ01.
4. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zugehörigen investiven Finanzmittel in Höhe von 203.606,84 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.