Beschluss:

1.    Die BV Kalk beschließt die Richtlinie zur Umsetzung des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms (siehe Anlage) im Gesamtwert von 610.821 €. Grundlage ist das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) und das darauf basierend erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage Nr. 2488/2017).

 

2.    Die BV Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der investiven Maßnahme Haus-, Hof- und Fassadenprogramm im Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk“.

3.    Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Umveranschlagung von konsumtiven Finanzmitteln aus dem Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, in Höhe von 203.606,84 € in die investive Finanzrechnung des Teilfinanzplans 0902 – Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-8-AZ01.

4.    Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zugehörigen investiven Finanzmittel in Höhe von 203.606,84 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.