Sitzung: 27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2811/2019
Beschluss in der Fassung des Integrationsrats vom 14.01.2020:
Auf
Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt
der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme,
Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren,
erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige
stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.
Die
im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der
medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische
Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter
durch die Stadt Köln finanziert.
Der
Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten
überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff..
Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.
Die
Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen
im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die
Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit
modifizierten Maßnahmen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.