Beschluss:
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards
(Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die
Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und
1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung
zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine
unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen
Personalreserveplan.
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen
zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für
medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden
nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage
mit modifizierten Maßnahmen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Änderung einstimmig zugestimmt