Beschluss:

1.    Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch.

2.    Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich „Simonskaul“ auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei wie folgt (vgl. Anlage 12) zu berücksichtigen.

 

Im Bebauungsplan muss eine Dachbegrünung aller Flächen festgesetzt werden. Ausnahmen sollen nur für Flächen möglich sein, die für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, die für die Belichtung/ Belüftung oder für Dachterrassen für die Bewohner geplant sind.

 

Die Zusagen des Umweltamtes zur Kontrolle und laufenden Überwachung der Umweltverträglichkeit sind konsequent einzuhalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.