Sitzung: 30.01.2020 STA/0046/2020
Zusatz: Erneute Wiedervorlage
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2736/2019
Beschluss:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Simonskaul“ in
Köln-Weidenpesch.
2.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin
aufzufordern, für den Bereich „Simonskaul“ auf der Grundlage des aktuellen
städtebaulichen Entwurfes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sind dabei wie folgt (vgl. Anlage 12) zu
berücksichtigen.
Im Bebauungsplan muss eine Dachbegrünung
aller Flächen festgesetzt werden. Ausnahmen sollen nur für Flächen möglich
sein, die für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, die für die
Belichtung/ Belüftung oder für Dachterrassen für die Bewohner geplant sind.
Die Zusagen des Umweltamtes zur Kontrolle und
laufenden Überwachung der Umweltverträglichkeit sind konsequent einzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.