Herr Ludwig, Amt für Wohnungswesen, informiert über den aktuellen Stand der Situation Ge-flüchteter in Köln. Die Fallzahl der vom Wohnungsamt untergebrachten Geflüchteten in Köln belaufe sich am 31.01.2020 auf 7358. Die Tendenz sei leicht rückläufig. Herr Ludwig infor-miert, dass zwei Unterbringungseinrichtungen zum Ende des Jahres mit abgeschlossenen Wohneinheiten bzw. Systembauten mit abgeschlossenen Wohneinheiten eröffnet wurden.

 

Im ersten und zweiten Quartal würden drei weitere Einrichtungen in die Belegung aufgenom-men werden,

           Erbacher Weg in Lindweiler mit 150 Plätzen

           Dürener Straße  in Lindenthal mit 50 Plätzen,

           Sinnersdorfer Straße in Roggendorf /Thenhofen mit 240 Plätzen

 

Reservehaltungen für diese Standorte seien derzeit noch in Überlegung.

 

75 % der untergebrachten Geflüchteten seien derzeit in geschlossenen Wohneinheiten, Sys-tembauten sowie Ein -und Mehrfamilienhäusern. Die Unterbringungsqualität solle weiterhin beibehalten werden. Es sei beabsichtigt, den Prozentsatz zu halten bzw. auszubauen. Zudem solle eine Reserve von 1500 Plätzen vorgehalten werden.

 

Der Flüchtlingsrat möchte wissen, ob es im Rahmen des Belegungsmanagements ein Kon-zept bezüglich der Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Menschen gibt, für den Fall, dass Kapazitäten in den genannten Standorten zunächst nicht genutzt werden. 

 

Herr Ludwig informiert, dass geplant ist, möglichst viele Menschen aus Unterbringung geringe-rer Qualität in die neuen Einrichtungen zu verlegen. Bei manchen Standorten (bspw. Roggen-dorf /Thenhofen) werde die Belegungskapazität nicht vollständig genutzt, um so die Akzeptanz in der Umgebung zu erhöhen.

 

Bei den neuen Bauten sei die Gewährleistung von Barrierefreiheit vorgesehen und alle Roll-stuhlfahrer würden adäquat versorgt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Adrian bezüglich der Prüfung der bisherigen Entscheidung des Wohnungsamtes, keine Umzüge von privaten Gegenständen durchzuführen bzw. zu finanzie-ren, berichtet Herr Ludwig von dem Projekt mit dem DRK, welches den Transport von Um-zugsgütern durch das DRK in die neue Unterkunft sicherstellt. Das Projekt solle im Hinblick auf die guten Erfahrungen ausgebaut werden. Trotzdem müsse man den Gleichbehandlungs-grundsatz mit anderen Leistungsempfängern (SGB II, SGB XII, AsylG) im Blick haben, denn auch hier werde Eigeninitiative von Personen verlangt – eine dauerhafte Besserstellung kann daher nicht garantiert werden. Auf bestehende Bedarfe, die unbestritten sind, müsse man selbstverständlich reagieren.

Frau Bosbach regt an, das Thema projektmäßig zu entwickeln mit Einbindung verschiedener Partner, um auch personelle Ressourcen zu erhöhen.