Es liegt ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor.   

 

  1. Beschluss:

    Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:             

 

Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spielplätze und die Schaffung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.

Der Vertrag sollte so abgeschlossen werden, dass der Anspruch der Stadt auch bei Investorenwechsel oder Grundstücksverkauf gültig bleibt.
Die Sozialwohnungen sollten nicht in einem oder zwei Gebäuden konzentriert, sondern möglichst über das Baugebiet verteilt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen 5 Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion mit einer Stimme der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, drei Stimmen der Fraktionen Die Grünen und der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)

 

Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen vor.

 

  1. Beschluss:

 

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:          

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an den heimatverbundenen Investor, dass er mehr als 30 % geförderten Wohnungsbau auf freiwilliger Basis umsetzt.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)

 

Sodann lässt Herr Homann über die ergänzte Vorlage abstimmen:

 

  1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen.

 

 

Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spielplätze und die Schaffung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.

 

Der Vertrag soll so abgeschlossen werden, dass der Anspruch der Stadt auch bei Investorenwechsel oder Grundstücksverkauf gültig bleibt.


Die Sozialwohnungen sollen nicht in einem oder zwei Gebäuden konzentriert, sondern möglichst über das Baugebiet verteilt werden.

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an den heimatverbundenen Investor, dass er mehr als 30 % geförderten Wohnungsbau auf freiwilliger Basis umsetzt.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugstimmt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)