Nachtrag: 03.02.2020

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln fasst zur zusätzlichen Aufnahme von Geflüchteten aus den griechischen Auffanglagern folgende Beschlüsse:

I.              Der Rat der Stadt Köln bekräftigt seinen Beschluss vom 14.02.2019 zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Seenotrettung im Mittelmeer (AN/0179/2019).

II.            Die Stadt Köln bietet 100 zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen in prekären humanitären Situationen in den griechischen Auffanglagern an.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, von Artikel 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen und die von der Stadt Köln und anderen bundesdeutschen Städten und Kreisen angebotenen Aufnahmeplätze in Anspruch zu nehmen. Ein entsprechendes Angebot soll der griechischen Regierung unterbreitet werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird gebeten, seine Bereitschaft zu erklären, diese Personen ohne Anrechnung auf die EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden)-Quote aufzunehmen.

Die Stadt Köln erklärt sich bereit, diese Geflüchteten nach Abschluss des Asylverfahrens in Höhe des erklärten Kontingents ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote aufzunehmen.
Die Kapazitäten zur Unterbringung sind vorhanden.

III.           Die Stadt Köln bietet darüber hinaus zusätzlich 16 Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete an und sichert die Unterbringung in Einrichtungen auf ihrem Gebiet zu. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Verfahren zur Übernahme dieser unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten nach Deutschland zu installieren. Die 16 jungen Geflüchteten können Köln nach dem Clearing-Verfahren zugewiesen werden. Die Stadt Köln bittet das Land – auch in seiner Funktion als Kostenträger – um Unterstützung dieses Vorhabens.

IV.          Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene mit den Städten des Bündnisses „Städte Sichere Häfen“ eng auszutauschen und hinsichtlich kommunaler Unterstützungsaktivitäten humanitärer Hilfsangebote abzustimmen.

Finanzierung

Die Deckung erfolgt durch einen erwarteten Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei der Schlüsselzuweisung nach Festsetzung des GFG 2020.

Zur Finanzierung werden überplanmäßige Aufwandsermächtigungen in 2020 und 2021 zunächst im Teilplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Die bedarfsgerechte produktorientierte Zuordnung zum jeweils zutreffenden Teilplan erfolgt unmittelbar im Rahmen der Bewirtschaftung. Die Deckung i.H.v. 1,1 Mio. € in 2020 erfolgt durch einen erwarteten Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei der Schlüsselzuweisung nach Festsetzung des GFG 2020.

Die Deckung i.H.v. 2,2 Mio € für 2021 wird vorerst aufgrund der positiven Entwicklung des GFG ebenfalls aus einem sich abzeichnenden Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei der Schlüsselzuweisung erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

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Anmerkung:
Der Tagesordnungspunkt wird vor TOP 10.1 behandelt.
Die AfD-Fraktion hat nach Abstimmung zu Protokoll gegeben, dass sie gegen die Vorlage gestimmt hat.