Zusatz: Die Unterlagen wurden bereits versandt.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wird mit

 

9 Ja-Stimmen (CDU, pro Köln)

9 Nein-Stimmen (SPD, Bd.90/Die Grünen, Die Linke)

1 Enthaltung (FDP)

 

abgelehnt