Beschluss:

Der Rat beschließt, die Förderungshöhe der drei festgelegten Kategorien zur Förderung der Interkulturellen Zentren in Köln ab 1.1. 2020 entsprechend Anlage 1 anzupassen.

Mit Beschluss des Haushaltsplans 2020/2021 des Rates vom 7.11.2019 wurde ein höheres Budget zur Förderung der Interkulturellen Zentren für 2020 festgelegt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 15 (Transferleistungen) zur Verfügung.

Die Anlage 4 der am 26.09.2019 beschlossenen Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der interkulturellen Zentren (VorlagenNr. 1909/2019/1) wird durch die Anlage dieser Vorlage ersetzt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.