Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ergänzung von Ziffer 2.4 der Richtlinie zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW um folgenden Satz:

 

„Alternativ können die unter Ziffer 5.5.1 festgelegten/zugeschriebenen und nicht ausgeschöpften Mittel zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gemäß den Vorgaben zum Stadtbahnverkehr des Nahverkehrsplans der Stadt Köln, insbesondere zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags, Verwendung finden. Die Regelung gilt für die Förderjahre 2019 bis einschließlich 2021.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt