Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die
Ergänzung von Ziffer 2.4 der Richtlinie zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
NRW um folgenden Satz:
„Alternativ können die unter Ziffer 5.5.1 festgelegten/zugeschriebenen
und nicht ausgeschöpften Mittel zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
Verpflichtungen gemäß den Vorgaben zum Stadtbahnverkehr des Nahverkehrsplans
der Stadt Köln, insbesondere zur Erfüllung des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags, Verwendung finden. Die Regelung gilt für die
Förderjahre 2019 bis einschließlich 2021.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt