Beschluss:

 

Der Bezirksvertretung Rodenkirchen sind auf Beschluss vom 15.10.2007 die von der HGK AG in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchungen vorgelegt worden, mit denen die zukünftigenzusätzlichen Schwerlastverkehre aus der geplanten Hafenerweiterung in Godorf erfasst und für das bestehende Straßennetz bewertet werden.

Das Ergebnis dieser Untersuchung lautet auf Seite 18:

„…es kann bei hohem hafenbezogenen Schwerverkehrsanteil während der Spitzenstunden im umliegenden Straßennetz eine angemessene u. ausreichende Verkehrsqualität nachgewiesen werden.“

Die Verkehrsverteilung erfolgt auch zukünftig über die Kerkrader Str. – L150 zur Anschlussstelle Godorf und über den Straßenzug: Bunsenstr. – Godorfer Hauptstr. an die Anschlussstelle Rodenkirchen der BAB 555.“ (Seite 16  einsch. Plan der Straßenzüge!)

 

Da der Bezirksvertretung nach § 2, Ziffer 3.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.08.2007 das Entscheidungsrecht für die Verkehrsführungen im Stadtbezirk obliegt, wird die Fachverwaltung aufgefordert gegenüber der Bezirksvertretung ausführlich Stellung zu nehmen zu den folgenden Sachverhalten.

 

1. Die o.g. Verkehrsuntersuchung stützt sich allein auf eine Verkehrszählung vom 16.05.2006 an der Industriestr./Einfahrt Mühlenhof.

Die zusätzlichen Verkehre aus dem inzwischen erweiterten Gewerbegebiet Godorf (IKEA,OBI) für die Knotenpunkte: Kerkrader Str./Industriestr. und Bunsenstr./Industriestr. sowie Kiesgrubenweg/Bonner Landstr. sind nicht berücksichtigt.

 

2. Nicht berücksichtigt wird ebenfalls die Tatsache, dass der Knotenpunkt Kiesgrubenweg/Bonner Landstr. zu den Unfallschwerpunkten des Verkehrs im Stadtgebiet Köln zählt.

 

3. Der Godorfer Bevölkerung wird seit Jahren versprochen, dass der LKW-Tanklastverkehr der Shell-Raffinerie mit einer separaten Ein-/Ausfahrt vom Werksgelände zur Bunsenstr. abgewickelt werden soll, um die Godorfer Hauptstr. zu entlasten.

Es ist nicht akzeptabel, dass dafür zukünftig die LKW-Verkehre vom und zum Godorfer Hafen mit über die Godorfer Hauptstr. geführt werden sollen wie es von der HGK AG vorgesehen wird.

 

4. Das Bundesverkehrsministerium geht in der aktuellen Verkehrsprognose bis zum Jahre 2025 von + 84 % zusätzlichem LKW-Verkehr in Deutschland aus. (Presse vom 04.01.2008) Ist bei dieser amtlichen Verkehrsprognose der politisch beschlossene Overfly zum geplanten Hafenausbau in Godorf doch notwendig, wie Herr Amtsleiter Fritz in der Anhörung der BezirksRegierung Köln am 08.03.2006 für die Stadt Köln als verkehrliche Voraussetzung betont hat!?.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann)