Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln nimmt die Geschäftsanweisung für das Finanzwesen gemäß § 32
Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Der
Rat der Stadt Köln nimmt die Geschäftsanweisung für das Finanzwesen gemäß § 32
Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.