Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Franz-Geuer-Straße, nordöstlich der Pellenzstraße 6, südlich der Stammstraße und westlich der Bezirkssportanlage (Siemens-Gelände, Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70 Flurstücke 808 und 1406) – Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Kindertagesstätte und Gewerbe festzusetzen sowie die Errichtung einer Quartiersgarage zu prüfen;
  2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2;
  3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.